Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der blue auditor GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Softwareplattform „blue auditor“ („Plattform“), die bereitgestellt wird von:
blue auditor GmbH
Diesterweggasse 1/1A
1140 Wien, Österreich
(„Lizenzgeber“)
Nutzer der Plattform werden als „Lizenznehmer“ bezeichnet.
Durch die Registrierung, den Zugriff oder die Nutzung der Plattform erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
1. Allgemeines
(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für gewerbliche Nutzer (Unternehmer im Sinne des geltenden Rechts).
(2) Bestellungen und Verträge kommen mit der Bestätigung durch den Lizenznehmer im Rahmen des Bestell- oder Registrierungsprozesses rechtsverbindlich zustande.
(3) Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Plattform kann entweder als eigenständiges SaaS-Abonnement oder als Teil eines separat abgeschlossenen Vertrags (z. B. eines Rahmenvertrags für „Metering-as-a-Service“) genutzt werden. In solchen Fällen hat im Falle von Widersprüchen der individuell abgeschlossene Vertrag Vorrang.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich begrenztes Recht zur Nutzung der Plattform für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Die Plattform wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und ist über www.blueauditor.com zugänglich.
(3) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Plattform nach eigenem, angemessenem Ermessen zu aktualisieren, zu erweitern oder zu ändern.
(4) Wartungsfenster werden, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, außerhalb der regulären Geschäftszeiten angesetzt.
3. Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge auf Jahresbasis geschlossen.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungstermin gekündigt wird.
(3) Die Kündigung kann schriftlich oder, sofern verfügbar, über die Online-Kontooberfläche erfolgen.
(4) Wird die Plattform im Zusammenhang mit einer separat abgeschlossenen Vereinbarung (z. B. einem Rahmenvertrag) genutzt, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit und der Kündigung.
(5) Bereits gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
4. Umfang der Lizenz
(1) Der Lizenznehmer darf die Plattform ausschließlich für seine internen geschäftlichen Zwecke nutzen.
(2) Die Unterlizenzierung, der Weiterverkauf, die Weitergabe oder die externe kommerzielle Verwertung der Plattform sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers untersagt.
(3) Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die Zugangsdaten vertraulich behandelt und ausschließlich von autorisiertem Personal genutzt werden.
5. Gebühren und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige anfallende Steuern.
(2) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Vereinbarungen, die beim Bezahlvorgang, bei der Bestellung oder bei der Rechnungsstellung getroffen wurden.
(3) Der Lizenzgeber kann die Abonnementgebühren bei Verlängerung anpassen, sofern eine angemessene Vorankündigung erfolgt.
(4) Im Falle widersprüchlicher Zahlungsbestimmungen in einer separat abgeschlossenen Vereinbarung hat diese Vereinbarung Vorrang.
6. Verfügbarkeit
(1) Der Lizenzgeber ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen.
(2) Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert.
(3) Der Lizenzgeber haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch höhere Gewalt, Internetstörungen, Ausfälle der Infrastruktur Dritter oder Umstände außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle verursacht werden.
7. Support und Service-Levels
(1) Der Lizenzgeber bietet während der regulären Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 09:00–17:00 Uhr MEZ, ausgenommen österreichische Feiertage) Standard-Support per E-Mail an.
(2) Der Standard-Support umfasst die Klärung von Funktionsfragen und die Unterstützung bei technischen Problemen.
(3) Der Lizenzgeber ist bestrebt, Supportanfragen innerhalb von fünf (5) Werktagen zu bestätigen. Eine garantierte Bearbeitungszeit wird nicht zugesagt.
(4) Der Lizenzgeber bietet im Rahmen der Standard-Abonnementmodelle keinen telefonischen Support, keinen Vor-Ort-Support und keine dedizierte Kundenbetreuung an.
(5) Erweiterte oder vorrangige Supportleistungen, einschließlich kürzerer Reaktionszeiten oder dedizierter Ansprechpartner, können im Rahmen separater Vereinbarungen oder Premium-Servicepläne angeboten werden.
(6) Support nach Vertragsbeendigung, Unterstützung bei der Datenextraktion, Migrationsdienste oder Beratungsleistungen können vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung und gegen zusätzliche Gebühren erbracht werden.
8. Gewährleistung
(1) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der Funktionsbeschreibung entspricht.
(2) Der Lizenznehmer erkennt an, dass Software nicht vollständig fehlerfrei sein kann und dass ein unterbrechungsfreier Betrieb nicht garantiert werden kann.
(3) Der Lizenzgeber hat wesentliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Anzeige zu beheben.
(4) Gewährleistungsansprüche wegen unerheblicher Abweichungen sind ausgeschlossen.
9. Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare und typische Schäden beschränkt und darf den Betrag einer vom Lizenznehmer gezahlten jährlichen Lizenzgebühr nicht übersteigen.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte des Lizenzgebers.
10. Rückgabe und Aufbewahrung von Daten nach Beendigung des Vertrags
(1) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, seine Daten vor der Kündigung zu exportieren und zu sichern. Die Plattform bietet während der Laufzeit des Vertrags die Möglichkeit, kundenspezifische Daten herunterzuladen.
(2) Nach Beendigung des Vertrags kann der Zugriff auf die Plattform gesperrt werden. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, separate Datenexporte bereitzustellen, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. Für etwaige Unterstützung nach Beendigung des Vertrags kann eine separate Servicegebühr anfallen.
(3) Personenbezogene Daten und kundenidentifizierbare Daten werden innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Der Lizenzgeber ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten für statistische Analysen, Benchmarking, Produktentwicklung, algorithmische Optimierung, Verbesserung der Plattform und die kommerzielle Weiterentwicklung seiner Dienste aufzubewahren und zu nutzen.
(4) Solche anonymisierten Daten dürfen ohne zeitliche Begrenzung gespeichert und verarbeitet werden.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhalten, vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur an Mitarbeiter und Berater weitergegeben werden, sofern diese die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
(3) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
12. Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte am geistigen Eigentum an der Plattform verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber.
(2) Der Lizenznehmer darf die Plattform nicht verändern, dekompilieren, zurückentwickeln oder abgeleitete Werke davon erstellen.
(3) Keine Bestimmung dieser Bedingungen gewährt dem Lizenznehmer das Recht, auf den Quellcode zuzugreifen oder diesen zu erhalten.
13. Datenschutz und Analytik
(1) Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
(2) Einzelheiten zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, internationalen Übermittlungen und dem Einsatz von Dienstleistern sind in der Datenschutzerklärung unter folgender Adresse aufgeführt:
www.blueauditor.com/privacy
(3) Die Plattform kann Analyse- und Nutzungsüberwachungstools einsetzen, die vom Lizenzgeber oder von Drittanbietern betrieben werden, um die Funktionalität, die Sicherheit und das Nutzererlebnis zu verbessern.
(4) Die Verwendung von nicht unbedingt erforderlichen Cookies und Analysetechnologien unterliegt der vorherigen Zustimmung des Nutzers, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(5) Nutzer können ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Cookie-Verwaltungsoberfläche widerrufen.
(6) Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) ab.
14. Abtretung
Der Lizenznehmer darf Ansprüche gegen den Lizenzgeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers abtreten.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Österreich.